Preise

Im Preis inbegriffen ist: Futter (verschiedene Sorten), liebevolle Betreuung, Ruheplätze, Klettermöglichkeiten, verschiedene Liegeplätze und Versteckmöglichkeiten, Auslauf im ausbruchsicheren Aussengehege mit Wiese und kleinem Teich.

 

1 Katze    Fr. 25.– pro Tag  

für jede weitere Katze aus dem gleichen Haushalt     +   Fr. 17.– pro Tag                   

 

Die Katzen sollten gesund, kastriert, geimpft und mit Parasitenschutz behandelt sein.

                                  

Ist eine separate Fütterung gewünscht, weil ihre Katze z.B. ein Diätfutter braucht, verrechne ich für den Mehraufwand Fr. 2.– pro Tag.

Sollte Ihre Katze Medikamente brauchen, kann ich sie ihr gerne verabreichen, mit einem kleinen Aufpreis von Fr. 2.– pro Tag. Falls nötig, sind tierärztliche Behandlung und medizinische Versorgung gewährleistet. Rechnung wird dem Besitzer gestellt.

 

AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung der Dienstleistungen des Katzenferienheim Sandrina (nachfolgend KFH Sandrina genannt).

 

Der Vertrag kommt durch Bestätigung der Buchungsanfrage durch das KFH Sandrina zustande.

 

Der Tierhalter versichert gegenüber des KFH Sandrina, dass das übergebene Tier sein Eigentum ist.

 

Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben über den Gesundheitszustand und den Charakter seines Tieres zu machen. 

 

Der Halter muss den gültigen Impfschutz seiner Katze anhand des Impfausweises nachweisen können. Der Impfpass wird bei dem KFH Sandrina für die Zeit der Betreuung hinterlegt.

Die Katze ist gegen Katzenschnupfen sowie Katzenseuche, bei Freigängern im Idealfall auch gegen Leukose (FeLV) geimpft, da auch gesund erscheinende Katzen das Virus in sich tragen können und als Überträger in Frage kommen. Die Impfungen dürfen nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Eine ungeimpfte Katze ist mindestens 30 Tage vor der Inbetreuungnahme zu impfen.

Sofern die Katze nicht geimpft ist, übernimmt das KFH Sandrina für eine eventuelle Ansteckung keine Haftung.

 

Die Katze muss zum Zeitpunkt der Abgabe mindestens 12 Wochen alt sein.

Katzen die älter als  8 Monate oder geschlechtsreif sind, müssen kastriert/sterilisiert sein. Unkastrierte Katzen nur nach Absprache.

 

Das Tier muss entwurmt und mit einem aktiven Parasitenschutz versehen sein. Die Entwurmung und die Behandlung gegen Flöhe sind eine Woche vor dem Aufenthalt vorzunehmen.

 

Schwer kranke oder verletzte Tiere, ebenso Tiere mit Parasitenbefall und ansteckenden Krankheiten, können vom KFH Sandrina nicht aufgenommen werden.

Eventuelle Erkrankungen vor Inbetreuungnahme werden dem KFH Sandrina  durch den Tierhalter mitgeteilt und die entsprechende Behandlung im Einzelnen besprochen. Eine Haftung bei einer Verschlechterung der Erkrankung während der Betreuungsdauer oder für eventuelle Folgeschäden wird durch das KFH Sandrina nicht übernommen. Dies gilt auch für Erkrankungen ohne sichtbaren Verlauf, und für den Fall, dass der Tierhalter eventuelle Krankheiten verschweigt.

Sollte die Katze während der Betreuung erkranken oder sich verletzen, ist das KFH Sandrina nach eigenem Ermessen berechtigt, einen Tierarzt frei zu wählen und bei diesem vorstellig zu werden. Die Kosten für die Behandlung und die Medikamente übernimmt der Tierhalter und werden bei Abholung zur Zahlung fällig. Es wird in diesem Fall durch das KFH Sandrina ebenfalls keine Haftung bei einer Erkrankung während der Betreuungszeit und für eventuelle Folgeschäden oder Ableben übernommen.

Stirbt ein Tier, wird es einem Tierarzt zur Aufbewahrung überreicht. Die Abholung und Bestattung des Tieres erfolgt durch den Halter, welcher auch die hierfür entstandenen Kosten zu tragen hat.

 

Für alle Schäden, die durch das Tier entstehen, haftet der Tierbesitzer.

 

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich extrem aggressive oder verhaltensgestörte bzw. markierende Tiere aus Rücksichtnahme auf die anderen Pensionsgäste nicht aufnehmen kann.

 

Das KFH Sandrina verpflichtet sich, die Katzen art- und verhaltensgerecht zu behandeln und liebevoll zu betreuen. Zum Betreuungsumfang gehört die Beaufsichtigung, regelmässige Fütterungen, ständige Verfügbarkeit von frischem Wasser, das Reinigen von Katzentoiletten und des Umfelds, die Pflege der Katze, Zuwendung und Beschäftigung.

Langhaar-Katzen werden auf Wunsch täglich gebürstet. Wird die Katze jedoch mit bereits verfilztem oder verknotetem Fell zur Betreuung gebracht, übernimmt das KFH Sandrina keine Garantie, dass die Katze mit einem glatten Fell zurückgegeben werden kann.

 

Es gelten die Preise der aktuellen Preisliste auf meiner Homepage entnommen werden.

Die gesamten Unterbringungskosten sind beim Abholen des Tieres zu entrichten.

 

Bringen und Abholen ist nur an Werktagen Montag – Samstag nach vorheriger Absprache der Uhrzeit möglich. An Sonn- und Feiertagen ist das KFH Sandrina geschlossen. 

Ihr Tier/e geben Sie an der Rezeption ab und erhalten es/sie auch dort wieder zurück. 

Kann das Tier nicht zu dem vereinbarten Termin abgeholt werden, so ist dies dem KFH Sandrina unverzüglich mitzuteilen.

Sollte das Tier nicht am vereinbarten Abholtermin abgeholt werden und liegt dem KFH Sandrina keine Information des Tierhalters vor, so geht das Tier, nach Ablauf von 14 Tagen, in den Besitz des KFH Sandrina über. Das KFH Sandrina kann dann über den Verbleib oder die Neuplatzierung entscheiden.

 

Sistiert ein Kunde die abgemachte Buchung, ist dies bis 10 Tage vor Antritt gratis. Danach werden Ihm Fr. 50.— als Umtriebsentschädigung in Rechnung gestellt.

 

Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigen nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestandteile.

 

Änderungen und Ergänzungen am Inhalt und Umfang dieser AGB bleiben jederzeit vorbehalten.

 

Gerichtsstand ist Andelfingen